Bei Versand aus den Ländern der EU nach Deutschland fällt kein Zoll an, ebenso bei Käufen in Drittländern (= keine EU-Mitgliedsstaaten), WENN der Gesamtbetrag 150.-EUR nicht übersteigt. Allerdings muß man bei Käufen im Wert von bis zu 150.-EUR die Mehrwertsteuer zahlen (aktuell 19%). Bei Beträgen ÜBER 150.-EUR fällt in der Regel Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (=Mehrwersteuer) an.
Kleidung wie Jeans gehört zu “Bekleidung aus Textilien”. Diese unterliegen damit einem Zollsatz von 12%. Weitere Zollsätze können HIER nachgelesen werden.
Der Zollbetrag für eine Jeans berechnet sich wie folgt:
Die Kosten für den Versand werden in der Regel mit zu dem Rechnungs- bzw. Auktionsbetrag gerechnet, da der Versand notwendig ist, um in den Besitz der Jeans zu gelangen. Daraus ergibt sich daher:
Rechnungs- bzw. Auktionswert + Versandkosten = A (Berechnungsgrundlage)
A + (A x 12% (= Zollsatz für die Jeans)) = B (Zollwert ohne Mehrwertsteuer)
B + (B x 19% (= Mehrwertsteuersatz)) = C (Zollwert incl. Mehrwertsteuer)
zu zahlender Zoll = C - A
Hin und wieder kommt es vor, das gar keine Abgaben anfallen (also auch keine Mehrwertsteuer), weil die Sendung insgesamt einen Wert von 22.- EUR nicht erreicht oder weil diese nicht näher kontrolliert, sondern vom Zoll so an die Post weitergegeben wurde. Allerdings sollte man darauf nicht hoffen, sondern lieber von vornherein die zu zahlenden Abgaben mit einkalkulieren.
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